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Warum nees?

Garantierte Kapazitäten

Wenn der Bauantrag drängt, darf die Prüfung des Brandschutzkonzepts nicht zum Flaschenhals werden. Wir wissen, wie entscheidend Timing im Bauwesen ist. Deshalb bieten wir Ihnen verlässliche und garantierte Kapazitäten für Ihr Projekt. Durch unsere effiziente Teamstruktur können wir Prüfaufträge zeitnah annehmen und bearbeiten – damit Ihr Zeitplan intakt bleibt und Ihr Bauvorhaben ohne Verzögerungen starten kann.

Tempo trifft Präzision

Schnelligkeit darf niemals auf Kosten der baulichen Sicherheit gehen. Unsere erfahrenen Fachplaner und Sachverständigen prüfen Ihre Brandschutzkonzepte zügig, ohne dabei essenzielle Details zu übersehen. Wir erkennen brandschutztechnische Schwachstellen sofort und erarbeiten bei Bedarf pragmatische Optimierungsvorschläge. So können wir Innovation ermöglichen, während wir gleichzeitig höchste rechtliche Standards für Ihr Gebäude wahren.

100 % Digitaler Workflow

Verabschieden Sie sich von unnötigem Papierkrieg und langwierigen Postwegen. Wir setzen bei der Prüfung von Brandschutzkonzepten auf einen durchgehend digitalen Workflow. Über unseren sicheren Cloud-Upload können Sie uns sämtliche Planungsunterlagen, Grundrisse und Konzepte direkt und datenschutzkonform zur Verfügung stellen. Das beschleunigt den gesamten Prüfprozess, schont Ressourcen und sorgt für maximale Transparenz.

Rechtssicherheit ab Tag 1 durch Vorabcheck

Nichts ist ärgerlicher als späte Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Mit unserem gezielten Vorabcheck prüfen wir Ihr Brandschutzkonzept auf die zentralen baurechtlichen Anforderungen, noch bevor es in den formellen Prozess geht. Wir identifizieren kritische Punkte frühzeitig und geben Ihnen fundiertes Feedback. So stellen wir sicher, dass Sie mit Sicherheit Lösungen entwickeln und böse Überraschungen bei der Bauaufsicht vermeiden.

Kalkulierbare Honorare

Planungssicherheit gilt bei uns nicht nur für den Brandschutz, sondern auch für Ihr Budget. Wir bieten Ihnen von Beginn an volle Kostentransparenz bei der Prüfung Ihrer Unterlagen. Statt unvorhersehbarer Rechnungen erhalten Sie bei uns verlässliche und kalkulierbare Honorare, die sich fair nach dem tatsächlichen Prüfaufwand, der Gebäudeklasse und der Komplexität Ihres individuellen Bauprojekts richten.

Wie läuft die Prüfung des Brandschutzkonzeptes ab?

Checkliste und Upload

Sie reichen Ihre Unterlagen sicher und datenschutzkonform digital ein.

Angebot

Sie erhalten von uns innerhalb eines Werktages ein verbindliches Honorarangebot.

Beauftragung

Sie geben den Auftrag frei und wir beginnen sofort mit der Prüfung.

Prüfung in 10 Tagen

Wir garantieren die brandschutztechnische Prüfung innerhalb von 10 Werktagen ab vollständigem Unterlageneingang.

Übersicht zur Tätigkeit der Prüfingenieure (PI) / Prüfsachverständigen (PSV) für Brandschutz in den Bundesländern

Prüfung von Brandschutz­Konzepten

Mit unserem digitalen Prüfpflicht-Navigator ermitteln Sie in nur drei Klicks, ob für Ihr Bauvorhaben eine Brandschutzprüfung nach geltendem Landesrecht erforderlich ist. Wählen Sie einfach Bundesland, Gebäudeklasse sowie den Sonderbau aus und erhalten Sie sofort eine fundierte Ersteinschätzung.

Einleitung

In Deutschland ist der Brandschutz Ländersache. Jedes der 16 Bundesländer hat eigene Vorschriften und Gesetze, die die Prüfung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten regeln. Die Jahre 2025 und 2026 waren geprägt von umfassenden Novellierungen (u.a. "Gebäudetyp E", Verfahrensbeschleunigungen), die teils Zuständigkeiten verschoben oder Prüfpflichten reduziert haben.
Die folgende Übersicht zeigt den aktuellen Stand, in welchen Bundesländern die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen (PSV) oder Prüfingenieur (PI) erfolgen darf und ob der Bauherr diese Entscheidung im Bauantrag selbst trifft.

Volker Nees ist von der obersten Bauaufsicht - dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen – als Prüfingenieur für Brandschutz anerkannt.

Prüfingenieure werden von der Bauaufsichtsbehörde beauftragt, Prüfsachverständige handeln im Auftrag des Bauherrn. Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern zeigt die Grafik.

Bayern

Funktionsbezeichnung Prüfsachverständiger für Brandschutz (PSV)
Rechtsgrundlagen BayBO, PrüfVBau (Stand 2025)
Hoheitliche Tätigkeit Nein
Prüfpflichtige Vorhaben Sonderbauten, GK 5, Mittel- und Großgaragen
Abweichungen PSV
Beauftragung Bauherr
Entscheidungsrecht Bauherr JA

Hinweis: Verfahrenserleichterungen seit 2025 möglich.

Baden-Württemberg

Funktionsbezeichnung Keine Regelung
Rechtsgrundlagen LBO (Reform 2025)
Hoheitliche Tätigkeit -
Prüfpflichtige Vorhaben Sonderbauten
Abweichungen Behörde
Beauftragung Behörde
Entscheidungsrecht Bauherr NEIN

Hinweis: Kein PSV-System eingeführt.

Berlin

Funktionsbezeichnung Prüfingenieur (PI)
Rechtsgrundlagen BauO Bln (2026)
Hoheitliche Tätigkeit Ja
Prüfpflichtige Vorhaben Sonderbauten, GK 4/5
Abweichungen PI
Beauftragung Bauherr
Entscheidungsrecht Bauherr JA

Hinweis: Schnellere Verfahren seit 2026.

Brandenburg

FunktionsbezeichnungPrüfingenieur (PI)
RechtsgrundlagenBbgBO (2025)
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 5
AbweichungenPI
BeauftragungBauherr
Entscheidungsrecht BauherrJA

Bremen

FunktionsbezeichnungPrüfingenieur (PI)
RechtsgrundlagenBremLBO
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenBehörde
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Hamburg

FunktionsbezeichnungPrüfingenieur (PI)
RechtsgrundlagenHBauO (2026)
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 5
AbweichungenPI
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Hinweis: Genehmigungsfreistellungen seit 2026.

Hessen

FunktionsbezeichnungPSV
RechtsgrundlagenHBO (2025)
Hoheitliche TätigkeitNein
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenBehörde
BeauftragungGemischt
Entscheidungsrecht BauherrTEILWEISE

Hinweis: Änderungen bei Großgaragen seit 2025.

Mecklenburg-Vorpommern

FunktionsbezeichnungPI
RechtsgrundlagenLBauO M-V
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 5
AbweichungenPI / Behörde
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Niedersachsen

FunktionsbezeichnungKeine
RechtsgrundlagenNBauO (2025)
Hoheitliche Tätigkeit-
Prüfpflichtige VorhabenGK 4/5, Sonderbauten
AbweichungenBehörde
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Hinweis: Kein PSV-System.

Nordrhein-Westfalen

FunktionsbezeichnungSachverständiger
RechtsgrundlagenBauO NRW
Hoheitliche TätigkeitNein
Prüfpflichtige VorhabenGK 4/5, Sonderbauten
AbweichungenBehörde
BeauftragungBauherr
Entscheidungsrecht BauherrTEILWEISE

Hinweis: Sonderregelung für große Sonderbauten.

Rheinland-Pfalz

FunktionsbezeichnungPSV
RechtsgrundlagenLBauO
Hoheitliche TätigkeitNein
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenPSV
BeauftragungBauherr
Entscheidungsrecht BauherrJA

Saarland

FunktionsbezeichnungPSV
RechtsgrundlagenLBO Saarland
Hoheitliche TätigkeitNein
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenPSV
BeauftragungBauherr
Entscheidungsrecht BauherrJA

Hinweis: Erweiterte Kompetenzen seit 2025.

Sachsen

FunktionsbezeichnungPI
RechtsgrundlagenSächsBO
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 5
AbweichungenPI
BeauftragungGemischt
Entscheidungsrecht BauherrTEILWEISE

Sachsen-Anhalt

FunktionsbezeichnungPI
RechtsgrundlagenBauO LSA (2025)
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenPI / Behörde
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Schleswig-Holstein

FunktionsbezeichnungPI
RechtsgrundlagenLBO SH
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenPI
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Thüringen

FunktionsbezeichnungPI
RechtsgrundlagenThürBO
Hoheitliche TätigkeitJa
Prüfpflichtige VorhabenSonderbauten, GK 4/5
AbweichungenBehörde
BeauftragungBehörde
Entscheidungsrecht BauherrNEIN

Nees Pruefungsingineure PI Icon Nees Pruefungsingineure PI farbig Icon
Nees Pruefungsingineure PSV Icon Nees Pruefungsingineure PSV farbig Icon

Quelle: Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. BVPI

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