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Spülanlagen und Rauchschutzdruckanlagen zur Rauchableitung und -freihaltung in innenliegenden (Sicherheits-) Treppenräumen

Spülanlage

Rauchschutzdruckanlage

Ohne geregelte Druckhaltung

Mit geregelter Druckhaltung

Mit gesicherter Abströmung

Mit gesicherter Abströmung und redundanter Betriebsweise und Sicherheitsstromversorgung

Anwendungs-

bereich

 
  • Innenliegende Treppenräume in Wohngebäuden < 22 m
 
  • Ersatz für Fenster
 
 
  • Innenliegende Treppenräume  in Wohngebäuden < 22 m ohne 2. Rettungsweg
  • Innenliegende Treppenräume in Sonderbauten < 22 m
  • Nachrüstung Bestandsgebäude
 
 
  • Innenliegende Sicherheitstreppenräume in Sonderbauten < 22 m
  • Sicherheitstreppenräume in Hochhäusern wenn weitere notwendige Treppenräume vorhanden sind
 
 
  • Innenliegende Sicherheitstreppenräume in Sonderbauten mit großen Personenzahlen
  • Sicherheitstreppenräume in Hochhäusern wenn keine weiteren notwendigen Treppenräume vorhanden sind
 

Erreichbare Schutzziele

 
  • Verbesserter Zugang für die Feuerwehr innerhalb des Treppenraums zum Brandgeschoss
 
 
  • Deutlich verbesserter Zugang für die Feuerwehr innerhalb des Treppenraumes zum Brandgeschoss
  • Weitgehende Rauchfreihaltung kann realisiert werden, wenn nur wenige Öffnungsvorgänge der Treppenraumtüren erfolgen
 
 
  • Eigenrettung und Angriff der Feuerwehr sichergestellt durch Rauchfreihaltung des Treppenraumes
 
 
  • Eigenrettung und Angriff der Feuerwehr sichergestellt durch Rauchfreihaltung des Treppenraumes
 

Eigenrettung

 
  • Keine Sicherstellung der Eigenrettung gewährleistet
 
 
  • Keine Ausnahmslose Sicherstellung der Eigenrettung gewährleistet
 
 
  • Sicherstellung der Eigenrettung durch Rauchfreihaltung gewährleistet
 
 
  • Sicherstellung der Eigenrettung durch Rauchfreihaltung gewährleistet
 

Anforderung an die Rauchfreiheit

 
  • Der Treppenraum darf verrauchen
 
  • Weitere Rettungswege sind erforderlich
 
 
  • Der Treppenraum darf verrauchen, kann aber mithilfe von Abtrömöffnungen weitgehend rauchfrei gehalten werden
 
 
  • Treppenraum darf nicht verrauchen
 
 
  • Treppenraum darf auch bei Ausfall einzelner Anlagekomponenten nicht verrauchen
 

 

Spülanlage

Rauchschutzdruckanlage

Ohne geregelte Druckhaltung

Mit geregelter Druckhaltung

Mit gesicherter Abströmung

Mit gesicherter Abströmung und redundanter Betriebsweise und Sicherheitsstromversorgung

 Bemessung

 
  • Mindestens 10.000 m³/h Spülluftmenge (eventuell höhere Anforderungen in einzelnen LBO)
  • Maximal 100 N Türöffnungskraft
 
 
  • Mindestens 10.000 m³/h Spülluftmenge
  • 15 Pa Mindestdruck bei geschlossenen Türen
  • Maximal 100 N Türöffnungskraft
  • Mindestens 1 m/s Geschwindigkeit im offenen Türquerschnitt bei manuell gegebener Abströmung im Geschoss
  • Selbsttätige Druckregelklappe zur Regulierung des Überdrucks
 
 
  • Mindestens 1 bzw. 2 m/s Geschwindigkeit im offenen Türquerschnitt
  • Die erforderliche Abströmfläche im Geschoss müssen automatisch öffnen
  • 15 Pa Mindestdruck bei geschlossenen Türen
  • Maximal 100 N Türöffnungskraft
  • Selbsttätige Druckregelklappe zur Regulierung des Überdrucks
 
 
  • Mindestens 1 bzw. 2 m/s Geschwindigkeit im offenen Türquerschnitt
  • Die erforderliche Abströmfläche im Geschoss müssen automatisch öffnen
  • 15 Pa Mindestdruck bei geschlossenen Türen
  • Maximal 100 N Türöffnungskraft
  • Selbsttätige Druckregelklappe zur Regulierung des Überdrucks
 

Auslösung

 
  • Rauchmelder in jedem Geschoss sowie Handauslösung
 
 
  • Rauchmelder in jedem Geschoss sowie Handauslösung
 
 
  • Mindestens Rauchmelder in jedem Geschoss sowie Handauslösung
  • Im Regelfall jedoch Brandmeldeanlage nach DIN 14675 sowie Handauslösung
 
 
  • Brandmeldeanlage nach DIN 14675 sowie Handauslösung
 

Anforderung an Türen

 
  • Rauchdicht, selbstschließend
 
 
  • Feuerhemmend, selbstschließend
 
 
  • Feuerhemmend, selbstschließende
 
 
  • Feuerhemmend, selbstschließend
 

Schleusen/ Vorräume

 
  • Nicht erforderlich
 
 
  • Nicht erforderlich
 
 
  • Im Regelfall erforderlich wenn Vorräume vorhanden sind ist eine Durchspülung des Vorraums zu empfehlen
 
 
  • Nicht erforderlich
 

 

Spülanlage

Rauchschutzdruckanlage

Ohne geregelte Druckhaltung

Mit geregelter Druckhaltung

Mit gesicherter Abströmung

Mit gesicherter Abströmung und redundanter Betriebsweise und Sicherheitsstromversorgung

Energie-

versorgung

 
  • Gesicherte Energieversorgung mindestens über Sprinklerpumpenschaltung (separate Leitung unmittelbar hinter dem Hauptzähler)
 
 
  • Gesicherte Energieversorgung mindestens über Sprinklerpumpenschaltung (separate Leitung unmittelbar hinter dem Hauptzähler)
  • Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich
 
 
  • Gesicherte Energieversorgung mindestens über Sprinklerpumpenschaltung (separate Leitung unmittelbar hinter dem Hauptzähler)
  • Abstimmung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde erforderlich
 
 
  •  Zusätzliche Sicherheitsstromversorgung DIN EN 50172; VDE 0108-100 (Notstromdiesel oder Batterieanlage)
  • Alternativ: Separate Einspeisung von 2. Unterschiedlichen Mittelspannungsebenen