Brandwand-Dachanschluss mit auskragender feuerbeständiger Platte
Brandwände und Wände die anstelle von Brandwänden zulässig sind, die nicht 30 cm über die Dachhaut geführt werden, sind mit beidseitig auskragender, feuerbeständiger Platte auszubilden. Die auskragenden Platten sind jeweils 50 cm zu beiden Seiten der entsprechenden Wand erforderlich. Über die auskragenden Platten dürfen keine brennbaren Teile des Daches hinweggeführt werden. Verbleiende Hohlräume müssen vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen ausgefüllt werden, um eine Brandausbreitung zu verhindern.
Falls die Auskragung nur zu einer Seite geplant ist, muss sie mindestens 1 Meter betragen. Hierfür ist eine Abweichung erforderlich.
Die Dacheindeckung muss auf der gesamten Breite der Stahlbetonplatte satt in ein Mörtelbett verlegt werden. Dies sorgt für eine stabile und sichere Verbindung zwischen Dach und Brandwand. Die Dämmung muss aus nicht brennbaren Materialien bestehen, die raumbeständig und druckbelastbar sind. Der Schmelzpunkt dieser Dämmstoffe sollte über 1000°C liegen, um im Brandfall eine ausreichende Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten.
Im Bereich des Übergangs zwischen Dach und Brandwand ist die Konterlattung aus Blech herzustellen. Zusätzlich muss eine Blechabdeckung vorgesehen werden. Die Blechspangen in diesem Bereich werden von oben auf die Dachlatten aufgesetzt und mit Schrauben befestigt, um eine stabile und sichere Verbindung zu gewährleisten. Durch die sorgfältige Planung und Ausführung dieser Komponenten wird sichergestellt, dass im Brandfall eine Ausbreitung von Feuer und Rauch effektiv verhindert wird, was die Sicherheit der Gebäudenutzer erheblich erhöht.
Quelle: Musterbauordnung