Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Erleichterung für die Durchführung von einzelnen Leitungen

Einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen für mehrere Leitungen

Die MLAR ermöglicht Erleichterungen für die Durchführung von einzelnen Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken ohne qualifizierte Schottung.

Allgemein gilt, dass die Erleichterungen nur anwendbar sind, wenn die Wände und Decken bestimmte Mindestdicken aufweisen:

  • Feuerbeständige Wände und Decken min. 80 mm,
  • Hochfeuerhemmende Wände und Decken min. 70 mm,
  • Feuerhemmende Wände und Decken min. 60 mm.

Für die Anwendung der Erleichterungen sind die verwendeten Leitungsmaterialien bzw. das durch die Leitungen fließende Medium zu bestimmen. Zudem sind maximale Leitungsquerschnitte einzuhalten. Es wird in drei Klassen unterteilt:

  1. Elektrische Leitungen ohne Durchmesser-Beschränkung:

Beispiele umfassen Stromkabel, Telefonleitungen, Glasfaserkabel und EDV-Leitungen. Bei Hohlleiterkabeln z.B. für Mobilfunk-Antennenkabel sind besondere Nachweise erforderlich.

 

  1. Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis d=160 mm aus nichtbrennbaren Stoffen:

Zu dieser Kategorie gehören auch Leitungen mit Beschichtungen aus brennbaren Baustoffen, normalentflammbare Leitungen bis zu einer Dicke von 2 mm und schwerentflammbare Leitungen bis zu einer Dicke von 3 mm. Ausgenommen sind hier Leitungen aus Aluminium oder Glas. Als Beispiele für diese Leitungstypen sind Kupfer-, Edelstahl-, Stahl- sowie Gussleitungen zu nennen.

 

  1. Rohrleitungen für nichtbrennbare Flüssigkeiten, Dämpfe, Gase oder Stäube:

Zu dieser Kategorie gehören ebenfalls Installationsrohre für elektrische Leitungen mit einem Außendurchmesser von d < 32 mm. Als Beispiele für diese Kategorie sind PB-, PE-, PVC-, Verbundrohre sowie Aluminium- und Glasrohre zu nennen.

Entsprechend der verwendeten Leitungsmaterialien bzw. der Medien sind die in Bild 2 dargestellten Abstände zwischen den Leitungen einzuhalten.

Werden die zuvor aufgeführten Anforderungen an die Leitungsmaterialien, Leitungsquerschnitte, Medien und Abstände der Leitungen untereinander eingehalten können die Leitungen ohne qualifizierte Schottung durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken geführt werden. Der Raum zwischen den Leitungen und dem umgebenden Bauteil muss mit Zementmörtel oder Beton in der Mindeststärke des Bauteils vollständig ausgefüllt werden.

Quelle: MLAR