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Brandabschnittstrennung

Brandabschnitte spielen eine zentrale Rolle im baulichen Brandschutz, da sie im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch wirksam begrenzen und somit größere Schäden und eine unkontrollierte Ausbreitung verhindern. Die rechtlichen Vorgaben für die Bildung von Brandabschnitten sind in der Musterbauordnung (MBO) sowie den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) festgelegt.

Es wird zwischen zwei Hauptarten der Brandabschnittsunterteilung unterschieden:

  • Gebäudeabschlusswand: Um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, müssen Gebäudeabschlusswände, die direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, als Brandwände ausgeführt werden. Dies gilt auch für Abschlusswände, die näher als 2,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Wenn zwei Gebäude unabhängig von der Grundstücksgrenze einen Abstand zwischen ihren Außenwänden von weniger als 5 m haben, müssen diese Wände ebenfalls als Brandwände ausgeführt werden.
  • Innere Brandwand: In großen Gebäuden werden innere Brandwände eingesetzt, um das Gebäude in kleinere, brandschutztechnisch abgeschottete Abschnitte zu unterteilen. Diese Brandwände müssen einer Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Gebäudes wirksam verhindern. Gemäß der § 30 der MBO 2023 sind Brandabschnitte in Wohngebäuden mindestens alle 40 m anzuordnen, damit der Brandabschnitt nicht größer 800 m² beträgt. Bei anderen Gebäuden als Wohngebäuden schreibt der § 30 der MBO 2023 ebenfalls eine Unterteilung im Abstand von 40 m vor sowie einen maximalen Brandabschnitt von 1600 m². Größere Abstände als 40 m sind in der Regel als Abweichung möglich. Dafür muss die Nutzung des Gebäudes die größeren Abstände erfordern und es dürfen keine Bedenken bezüglich des Brandschutzes bestehen.

Durch die Einhaltung dieser Vorgaben wird sichergestellt, dass im Brandfall die Sicherheit der Gebäudenutzer gewährleistet und der Schaden auf ein Minimum reduziert wird.

 

Quelle: § 30 Musterbauordnung 2023; Brandschutzatlas