Oberer Treppenraumabschluss als raumabschließendes Bauteil in Holzbauweise feuerbeständig
Im Bestand kann es erforderlich oder sinnvoll sein, in den Gebäudeklassen 4 und 5 den oberen Abschluss des Treppenraums mit tragenden und aussteifenden Bauteilen aus Holz auszuführen. Dies erfordert jedoch eine genehmigungs- oder bescheinigungspflichtige Abweichung von den üblichen Bauvorschriften.
Um den Brandschutz zu gewährleisten, wird als Kompensation eine entsprechende Brandschutzbekleidung an den oberen, unteren und seitlichen Flächen der Holzkonstruktion angebracht. Diese Brandschutzverkleidung muss den Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse feuerbeständig entsprechen, was bedeutet, dass sie im Brandfall mindestens 90 Minuten standhalten muss. Zusätzlich werden alle Hohlräume der Deckenkonstruktion mit nichtbrennbaren, raumbeständigen Dämmstoffen ausgefüllt, die einen Schmelzpunkt von über 1000°C aufweisen und nicht glimmen oder schwelen dürfen.
Es gibt zwei mögliche Ausführungsvarianten für den oberen Abschluss des Treppenraums:
- Treppenraumwand bis in den Dachaufbau: Die Treppenraumwand wird bis in den Dachaufbau geführt und durch die angrenzende Brandschutzbekleidung feuerbeständig abgetrennt. Dies schottet den Treppenraum im Brandfall vollständig vom Rest des Gebäudes ab.
- Anschluss an Brandschutzbekleidung: Die Treppenraumwand wird nur bis an die Brandschutzbekleidung herangeführt. Der Übergang wird durch eine Fuge mit Zementmörtel aufgefüllt oder anderweitig feuerbeständig geschlossen. Diese Methode gewährleistet ebenfalls eine ausreichende Brandabschottung, wobei der Anschlussbereich besonders sorgfältig ausgeführt werden muss, um Schwachstellen zu vermeiden.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Holzkonstruktion im Brandfall ausreichend geschützt ist und die Flucht- und Rettungswege sicher bleiben.
Quelle: Brandschutzatlas