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Anschluss an Trapezblech bei Dächern

Da an dem Obergurt des Stahlträgers im eingebauten Zustand keine Brandschutzbeschichtung aufgetragen werden kann, ist es notwendig, das Trapezblech gemäß DIN 4102, Teil 4, Ziffer 6.1.4.1, in den Feuerwiderstandsklassen F 30 bis F 90 auf einer Länge von 300 mm zu beschichten. Diese Beschichtung erfolgt in Abhängigkeit vom U/A-Wert des Anschlussbauteils, um den erforderlichen Brandschutz sicherzustellen.

Zusätzlich können die Hochsicken des Trapezblechs sofern ein Raumabschluss durch eine feuerwiderstandsfähige Wand vorliegt mit Mineralwolle verfüllt werden. Diese Mineralwolle muss anschließend ebenfalls mit dem Dämmschichtbildner beschichtet werden. Die verwendeten Mineralfaserplatten sollten einen Schmelzpunkt von über 1000°C und eine Dichte von 150 kg/m³ aufweisen. Diese Eigenschaften sind entscheidend, um im Brandfall eine ausreichende Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten und die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass der Stahlträger und das Trapezblech im Brandfall ihre Schutzfunktion erfüllen und die strukturelle Integrität des Gebäudes erhalten bleibt. Die sorgfältige Planung und Ausführung dieser Brandschutzmaßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Gebäudenutzer zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

 

Quelle: Brandschutzatlas