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Abstände von natürlichen Rauchabzugsanlagen auf dem Dach

Die Bemessung Anforderungen und der Einbau von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) auf dem Dach werden durch die DIN 18232-2:2007-11 geregelt. Diese Norm legt für die Bemessung der NRA fest, dass die Rauchabzugsflächen entweder maximal 1600 m² sein dürfen oder durch Rauchschürzen in Rauchabschnittsflächen von höchstens 1600 m² unterteilt werden müssen.

Es ist generell vorteilhafter, eine größere Anzahl kleinerer natürlicher Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) zu installieren, anstatt wenige große Geräte. Für die Rauchableitung über Dachöffnungen muss mindestens ein NRWG pro 200 m² Bodenfläche vorhanden sein.

Die Abstandsregelungen für natürliche Rauchabzugsanlagen auf dem Dach sind wie folgt:

  • Der Abstand zwischen den NRA und der Außenwand darf maximal 10 m und mindestens 5 m betragen,
  • Der Abstand zwischen den NRA untereinander darf maximal 20 m betragen,
  • Der Mindestabstand zwischen den NRA untereinander darf 4 m nicht unterschreiten

Die Abstände beziehen sich jeweils auf den äußeren Rand der Austrittsöffnung der NRA.

Quelle: DIN 18232-2:2007-11