Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Brandschutzverglasung Eigenschaften

Eine Brandschutzverglasung besteht aus mehreren wesentlichen Komponenten, die zusammenarbeiten, um den erforderlichen Brandschutz zu gewährleisten.

  • Brandschutzglas: zentrales Element das aus mehreren Schichten bestehen kann.
  • Rahmen: besteht aus nichtbrennbaren Materialien wie Stahl, Aluminium oder Feuerschutzplatten.
  • Halterung: diese Bauteile fixieren das Glas im Rahmen und müssen den gleichen Feuerwiderstand wie das Glas und der Rahmen aufweisen.
  • Dichtungen: Verhindern das Eindringen von Rauch oder Feuer durch die Fugen zwischen Glas und Rahmen. Rahmen, Dichtungen, Befestigungsmittel, Halterung sind nicht Feuerbeständig. Es sind jeweils die geprüften Produkte der aBG der Brandschutzverglasung zu verwenden.
  • Befestigungsmittel: Schrauben, Bolzen oder sonstiges.

Brandschutzverglasungen dürfen keiner mechanischen Beanspruchung unterliegen und dürfen nicht unter ihrer Eigenlast zusammenbrechen.

Die erforderliche Widerstandsklasse und Art der Brandschutzverglasung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Schutzziel der Verglasung
  • Art und Nutzung der betreffenden Räume / Berieche
  • Vorhandene Baulasten
  • Gefahr der Beeinträchtigung von Rettungswegen durch Strahlungswärme
  • Gefahr der Brandübertragung durch Strahlungswärme
  • Entfernung zwischen Sichtöffnungen
  • Technische Brandschutzmaßnahmen

Eigenschaften von EI-Verglasung:

  • Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch und Wärmestrahlung
  • Gewährleisten Raumabschluss
  • Erforderlich bei feuerbeständigen, hochfeuerhemmenden und feuerhemmenden raumabschließenden Bauteilen
  • Thermische Isolation
  • Schutz vor Strahlungswärme
  • Werden im Brandfall undurchsichtig
  • Dürfen sich auf der vom Feuer abgekehrten Seite um nicht mehr als 140 K (Mittelwert) bzw. 180 K (größter Einzelwert) erwärmen

Eigenschaften von EW-Verglasung:

  • Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch
  • Gewährleisten Raumabschluss
  • Dürfen nicht in feuerhemmende, hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Wände eingebaut werden, außer aufgrund der Lage/Einbausituation bestehen keine Bedenken wegen der Strahlungswärme.
  • Teilweise Durchtritt der Wärmestrahlung (geringe Strahlungsverhinderung < 15 kW/m² in 1m Entfernung)
  • Zum Einbau von klassifizierten Feuerschutztürabschlüssen nicht möglich
  • Bleiben in der Regel im Brandfall durchsichtig (Ausnahme mit aufschäumenden Brandschutzschichten)
  • Keine allgemein gültigen Prüfbedingungen und Bemessungsregeln

Quelle: Brandschutzatlas; DIN 4102-13, Verschiedene Zulassungen für Brandschutzverglasung