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Kurven in Zu- oder Durchfahrten gemäß BauO NRW

Bei den Anforderungen an die Dimensionierung für eine Kurve in Zu- oder Durchfahrten ergeben sich die Mindestbreiten entsprechend für den Außenradius der Kurve wie folgt:

Außenradius der Kurve10,5 – 12 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 5,0 Metern

Außenradius der Kurve über 12 – 15 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 4,5 Metern

Außenradius der Kurve über 15 – 20 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 4 Metern

Außenradius der Kurve über 20 – 40 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 3,5 Metern

Außenradius der Kurve über 40 – 70 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 3,2 Metern

Außenradius der Kurve über 70 Metern entsprechen in der Kurve einer Mindestbreite von 3,0 Metern

Der Übergangbereich zwischen der normalen Fahrbahnbreite, welche größer als 3 Meter sein soll, bis in den Bereich der Kurve soll länger als 11 Meter sein.

Diese Informationen sind sehr wichtig um die optimale Zufahrt für die Feuerwehr im Notfall zu gewährleisten.

Quelle:https://www.stadtmuenster.de/fileadmin//user_upload/stadtmuenster/37_feuerwehr/pdf/Anforderung-an-Flaechen-fuer-die-Feuerwehr-bf.pdf