Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Einsatzbereiche von EW- und EI -Verglasungen

Bei der Unterscheidung zwischen EW- und EI-Verglasungen ist zunächst zu beachten, dass beide Arten Schutz gegen Feuer und Rauch bieten. EI-Verglasungen verhindern ebenso den Wärmedurchtritt. Sie können deshalb überall dort eingesetzt werden, wo raumabschließende feuerwiderstandsfähige Bauteile notwendig sind. Allerdings ist dabei bei bestimmten Wänden z.B. Brandwänden und Treppenraumwänden, die unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerwiderstandsfähig und raumabschließend sein müssen, zu beachten, dass EI-Verglasungen nicht die gleiche mechanische Beanspruchbarkeit aufweisen wie Wände. Deshalb ist für den Einsatz in diesen Fällen eine Abstimmung mit der den Brandschutz prüfenden Stelle empfehlenswert. Da EW-Verglasungen den Wärmestrahlungsdurchtritt nicht verhindern, können sie nur dort eingesetzt werden, wo aus brandschutztechnischen Gründen keine Bedenken wegen der Strahlungswärme bestehen. Deshalb ist bei Verwendung einer EW-Verglasung eine Abweichung erforderlich und eine vorherige Abstimmung mit der den Brandschutz prüfenden Stelle empfehlenswert.

 Einsatzbereiche für EI-Verglasungen:

  • Komplextrennwand außen: EI-Verglasungen werden hier eingesetzt, um eine effektive Barriere gegen Feuer, Rauch und Hitzestrahlung zu bieten, wodurch die Ausbreitung von Bränden zwischen verschiedenen Gebäudekomplexen verhindert wird.
  • Komplextrennwand innen: EI-Verglasungen können in Innenbereichen verwendet werden, wobei zulässige Teilflächen bis zu 220 m² und maximal 4 Öffnungen mit einer Gesamtfläche von 22 m² erlaubt sind. Diese Verglasungen bieten umfassenden Schutz innerhalb eines Gebäudekomplexes.
  • Äußere Brandwände: Hier sind keine Verglasungen zulässig, um eine maximale Feuerbeständigkeit und Schutz vor Brandausbreitung zu gewährleisten.
  • Innere Brandwand: EI-Verglasungen sind zulässig, wenn sie auf die erforderliche Zahl und Größe der Nutzung beschränkt sind. Diese Verglasungen helfen, Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes effektiv zu trennen.
  • Wand anstelle einer Brandwand im 5m-Eckbereich (Winkel < 120°): EI-Verglasungen werden verwendet, um den Brandschutz in kritischen Eckbereichen zu gewährleisten, wo die Gefahr einer schnellen Brandausbreitung besteht.
  • Wand anstelle einer Brandwand (innenliegend): EI-Verglasungen bieten hier den notwendigen Schutz, um verschiedene Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes zu trennen.
  • Treppenraumwand außen/innen: EI-Verglasungen werden in Treppenraumwänden eingesetzt, um Fluchtwege vor Feuer und Rauch zu schützen und eine sichere Evakuierung zu ermöglichen.
  • Außenwand vor notwendiger Außentreppe: EI-Verglasungen schützen hier die Fluchtwege und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch auf die Außentreppe.
  • Flurtrennwand allgemein: EI-Verglasungen werden in Flurtrennwänden verwendet, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch in Fluren zu verhindern und sichere Fluchtwege zu gewährleisten.
  • Laubengang bis 0,90 m über Fußboden: EI-Verglasungen bieten hier Schutz vor Feuer und Rauch, um die Sicherheit in Laubengängen zu gewährleisten.
  • Feuerwiderstandsfähige raumabschließende Trennwände: EI-Verglasungen werden in raumabschließenden Trennwänden verwendet, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen verschiedenen Räumen zu verhindern.
  • Feuerwiderstandsfähige raumabschließende Decke/Dach: EI-Verglasungen, die als Schrägverglasung bzw. Überkopfverglasung geprüft und zugelassen sind, bieten Schutz vor Feuer und Rauch in Decken- und Dachbereichen.
  • Feuerschutztüren mit Brandschutzverglasung: EI-Verglasungen werden in Feuerschutztüren verwendet, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Türen zu verhindern.
  • Außenwand: EI-Verglasung zur Verhinderung eines vertikalen Brandüberschlags von Geschoss zu Geschoss z.B. bei geschossweisen versetzten Brandwänden.

Einsatzbereiche für EW-Verglasungen: