Dachanschluss Brandwand bzw. Wand die anstelle einer Brandwand zulässig ist
Bei der Detailausführung einer Brandwand, die über die Dachhaut geführt wird, ist die richtige Verwendung von Baustoffen von entscheidender Bedeutung, um die Brandsicherheit und strukturelle Integrität des Gebäudes zu gewährleisten. Gemäß den Bauordnungen (BauO) muss die Brandwand mindestens 30 cm über die Dachhaut hinausgeführt werden. Diese Anforderung stellt sicher, dass im Brandfall eine ausreichende Barriere gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch besteht.
Über der Brandwand wird eine Verblechung angebracht, die als Abschluss und zusätzliche Schutzschicht für die nichtbrennbare Dämmung dient. Diese Verblechung schützt die darunterliegenden nicht brennbaren Materialien vor Witterungseinflüssen und mechanischen Beschädigungen. Verbleibende Hohlräume zwischen der Brandwand und der Dachkonstruktion müssen vollständig mit nicht brennbaren Baustoffen ausgefüllt werden. Dies verhindert, dass sich Feuer und Rauch durch diese Hohlräume ausbreiten können.
Quelle: Musterbauordnung (MBO)