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Öffnungen zur Rauchableitung an oberster Stelle

Die Öffnungen zur Rauchableitung müssen an oberster Stelle eines Raumes oder Gebäudes positioniert sein, um eine effektive Rauchableitung im Brandfall zu ermöglichen und eine Rauchausbildung zu vermeiden.

Die Öffnung sollte sich möglichst nah an der Decke befinden, um den aufsteigenden Rauch schnell und effektiv abzuführen. Der maximale Abstand zwischen der oberen Kante der geöffneten Öffnung und der Decke darf dabei in der Regel 0,5 m nicht überschreiten. Diese Vorgabe stellt sicher, dass sich der Rauch nicht im Raum ausbreitet, sondern effektiv unter der Decke gesammelt und abgeleitet wird. In hohen Räumen wie Industriehallen oder Atrien kann der Abstand zur Decke in Einzelfällen größer ausfallen, wenn mechanische Systeme zur Unterstützung der Rauchabführung eingesetzt werden.

Die Berechnung der Öffnungsfläche eines Kippfensters erfolgt durch die Multiplikation von Fensterbreite und Fensterhöhe mit dem Sinus des Kippwinkels. Die resultierende Öffnungsfläche muss den Vorgaben der DIN 18232 entsprechen, um die Wirksamkeit der Rauchabzugsanlage sicherzustellen.

Quelle: DIN 18232, Muster-Industriebaurichtlinie, DIN EN 12101-2