Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Oberer Abschluss eines notwendigen Treppenraums – Dachanschluss

Beim oberen Abschluss eines notwendigen Treppenraums an das Dach ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Anschlussbereich zwischen der Stahlbetondecke und der Dachschräge raumabschließend und feuerwiderstandsfähig ausgeführt wird. Dies dient dazu, das Eindringen von Feuer und Rauch in den Treppenraum zu verhindern und somit die Sicherheit der Flucht- und Rettungswege zu gewährleisten.

Für eine bandschutztechnisch einwandfreie Ausführung kann der sogenannte „Sargdeckel“ über dem Treppenraum angeordnet werden. Dieser Sargdeckel stellt sicher, dass der Anschlussbereich zwischen der Stahlbetondecke und der Dachschräge feuerwiderstandsfähig voneinander abgetrennt ist. Bei dieser Variante wird die Stahlbetondecke weiter durchgezogen, was auch bauphysikalische Probleme, wie beispielsweise Wärmebrücken, effektiv lösen kann.

Bei der Führung einer Treppenraumwand bis unter die Dachhaut bei einem Holzdachstuhl ist diese Treppenraumwand sinngemäß wie eine Brandwand gemäß den Anforderungen der Gebäudeklasse 1 bis 3 unter die Dachhaut zu führen. Über der verwendeten Dämmung, die raumbeständig, druckbelastbar und einen Schmelzpunkt über 1000°C aufweisen muss, wird ein Blechwinkel angeordnet. Die Abgrenzung zum notwendigen Treppenraum erfolgt durch eine Bekleidung oder eine Unterdecke aus nichtbrennbaren Stoffen.

Dieser Anschluss lässt sich relativ gut realisieren, wenn die Treppenraumwand parallel zur Brandwand verläuft. Problematischer wird es jedoch, wenn die Treppenraumwände rechtwinklig zu den Dachsparren verlaufen. In solchen Fällen ist eine besonders sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich, um sicherzustellen, dass der Brandschutz in allen Bereichen des Anschlusses gewährleistet ist.

 

Quelle: Brandschutzatlas