Bauordnungsrecht
Seit Januar 2024 bietet das neue Öffentlichkeitsportal der 16 Bundesländer und des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) kostenfreien Zugang zu Normen der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) sowie Normen der Bauleitplanung. Nach einer einfachen Registrierung auf www.bauen-online.info kann man bis zu 10 Normen jährlich kostenfrei abrufen.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein-Westfalen gibt bekannt: Gemäß §17 (4) BauO NRW 2018 wird für bestimmte Bauweisen in Holzbauart auf die Bauartgenehmigung verzichtet – vorausgesetzt, die Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL, Stand 04.09.2024) sowie die Beschlüsse der 145. Bauministerkonferenz (TOP 19) werden eingehalten. Eine starke Vereinfachung, die Planern und Bauherren den Weg zu nachhaltigem Holzbau erleichtert!